Entgeltübersicht
für das Musikschuljahr 2024/25
Bitte lesen sie hierzu auch die Entgeltordnung.
Eltern-Kind-Kurse
Dauer | Jahresentgelt | |
---|---|---|
Grabblmusik | 15 x 45 Minuten | 136,10 € |
Elementare Musikerziehung
Anzahl Teilnehmende | Dauer | Monatsrate | Jahresentgelt | |
---|---|---|---|---|
Musikalische Früherziehung | 6 – 10 | 60 Minuten | 38,25 € | 459,00 € |
Musikalische Grundausbildung | 6 – 10 | 60 Minuten | 38,25 € | 459,00 € |
Max Einfach – Spiel Gemeinsam | 4 – 10 | 60 Minuten | 38,25 € | 459,00 € |
Instrumental- und Vokalfächer
Anzahl der Teilnehmenden | Dauer | Monatsrate | Jahresentgelt | |
---|---|---|---|---|
2er-Gruppe | 2 | 60 Minuten | 88,60 € | 1.063,20 € |
Kleingruppe | 3 | 60 Minuten | 66,75 € | 801,00 € |
Kleingruppe | 4 – 5 | 60 Minuten | 54,30 € | 651,60 € |
Großgruppe | 6 – 10 | 60 Minuten | 38,25 € | 459,00 € |
Einzelunterricht | 30 Minuten | 88,60 € | 1.063,20 € | |
Einzelunterricht | 45 Minuten | 132,95 € | 1.595,40 € |
Ensembles, Spielkreise, Chöre, Orchester, Combos, Bands ...
Monatsrate | Jahresentgelt | |||
---|---|---|---|---|
Schüler*innen der Musikschule | kostenfrei | kostenfrei | ||
Externe | 23,00 € | 276,00 € |
Entgeltordnung
§ 1 Allgemeines
1. Die Entgeltordnung ist Vertragsbestandteil des Unterrichtsvertrages.
2. Entgeltpflicht: Für die Teilnahme an den Lehrveranstaltungen der Musikschule wird ein Entgelt nach der gültigen Entgeltübersicht (siehe Website) erhoben.
3. Entgeltschuldner*in: Zur Zahlung sind die Unterrichtnehmenden, bei Minderjährigen deren gesetzliche Vertretung verpflichtet.
4. Fälligkeit: Die Entgeltschuld entsteht mit Beginn des Unterrichts. Das Unterrichtsentgelt ist ein Jahresentgelt und bezieht sich auf ein Schuljahr. Es wird in 12 Raten jeweils zum 1. des laufenden Monats fällig. Bei Zahlungsverzug wird das gesamte Jahresentgelt sofort fällig.
5. Für Lastschriftankündigungen gilt eine verkürzte Pre-Notifikationsfrist (angekündigter Abbuchungstermin) von drei Tagen.
6. Entgeltanpassungen wegen unausweichlicher Veränderungen während des Schuljahres (z. B. Verkleinerung der Gruppe) müssen von den Entgeltschuldner*innen getragen werden.
7. Selbst verursachte Unterrichtsausfälle begründen keinen Anspruch auf Rückerstattung des Unterrichtsentgeltes. Nur bei Erkrankung des*der Schüler*in von drei und mehr Unterrichtswochen in Folge wird das Unterrichtsentgelt ab der vierten Fehlstunde auf schriftlichen Antrag und unter Vorlage eines ärztlichen Attestes zurückerstattet. Die Rückzahlung erfolgt zum Ende des Schuljahres.
8. Unterrichtsausfall durch Krankheit, durch höhere Gewalt oder unvermeidliche Verhinderung der Lehrkraft ist bis zu jährlich drei Unterrichtsstunden entgeltpflichtig. Das Entgelt für darüber hinaus ausgefallene Stunden wird am Ende des Schuljahres zurückerstattet. In Zeiten einer notwendigen Schließung der Musikschule, z. B. aufgrund von behördlicher Anordnung, kann der Präsenzunterricht durch Online-Coaching ersetzt werden, was ggfs. Änderungen der Sozialform und der Unterrichtsdauer zur Folge haben kann. Über die Form der Online-Angebote entscheidet die Schulleitung. Für das Online-Angebot bleibt die Entgeltpflicht in voller Höhe bestehen.
9. Vorzeitige Beendigung: Wenn ein*e Schüler*in während des Schuljahres die Schule ohne Genehmigung der Schulleitung verlässt, wird das ganze noch ausstehende Jahresentgelt sofort fällig.
§ 2 Ermäßigung
1. Ausschlussfrist: Grundsätzlich kann Ermäßigung nur gewährt werden, wenn ein entsprechender Antrag bis zum Ende der jeweiligen Anmeldefrist bei der Musikschule eingegangen ist.
2. Familienermäßigung: Haben mehrere Mitglieder einer Familie an der Musikschule Unterricht, ermäßigt sich auf Antrag das Entgelt des 1. Faches aller rechtzeitig (s. o.) angemeldeten Familienmitglieder wie folgt: Bei zwei Personen verringert sich der zu zahlende Betrag um 10%, bei drei Personen um 20% usw. Maximal ist eine Ermäßigung von 40% möglich. Ensemblebelegungen und die Wahl eines zweiten Instrumentes werden bei der Gesamtermäßigung nicht berücksichtigt. Aus Gründen der Fairness und der Verwaltungsvereinfachung gilt: Alle betreffenden Familienmitglieder sollen in einem Haushalt wohnen und alle anfallenden Entgelte von demselben Konto abbuchen lassen.
3. Mehrfächerermäßigung: Die Belegung mehrerer Fächer durch dieselbe Person begründet keinen Ermäßigungsanspruch. In Ausnahmefällen können die Entgelte für ein zweites Fach auf schriftlichen Antrag ermäßigt werden. Eine Entscheidung darüber trifft die Schulleitung im Einvernehmen mit den Fachlehrkräften frühestens nach einem Probejahr.
4. Sozialermäßigung: In Einzelfällen kann die Musikschule eine Ermäßigung aus sozialen Gründen gewähren. Ein entsprechender Antrag ist hierzu auf dem Anmeldeformular zu stellen.
5. Sonderregelung für Kurse: Kurse sind Angebote der Musikschule, die über einen begrenzten Zeitraum stattfinden und nicht auf Kontinuität angelegt sind. Schüler*innen der Musikschule, die selbst bzw. deren Familienangehörige zusätzlich einen Kurs belegen, erhalten auf Antrag 20% Ermäßigung auf das jeweilige Kursentgelt.
Bitte beachten: Kursbelegungen haben keinen Einfluss auf die Berechnung von Familienermäßigungen.
6. Sonderregelung für Ensembles und Workshops: Auf diese Angebote kann in der Regel keine Ermäßigung gewährt werden.
§ 3 Inkrafttreten
Die Entgeltordnung gilt mit Wirkung ab dem 1. Oktober 2021.